Vermieter Bauernhof Sauer GbR - Ferienhäuser - Südende 4, 26316 Varel
Vermieter Jutta Sauer - Ferienwohnungen - Südende 5c, 26316 Varel
Wir bemühen uns Ihren Urlaubsaufenthalt bei uns erholsam und zufrieden für Sie zu gestalten. Hierzu tragen klare Regelungen über die beidseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir wie folgt für Sie zusammengetragen haben:
Der Buchungsvertrag erhält nach Zusendung seine Gültigkeit. Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung innerhalb von 36 Stunden zu stornieren.
Es ist keine Anzahlung zu leisten. 14 Tage vor Urlaubsantritt ist der Urlaub zu begleichen.
Die Energiepreise werden verbrauchsabhängig separat berechnet. Bei Anreise und Abreise werden gemeinsam mit dem Mieter die Zählerstande der Ferienwohnung oder des Ferienhauses festgehalten und in einer Endabrechnung die verbrauchten Mengen nachträglich abgerechnet. Die Preise richten sich nach den Kosten, die uns von der EWE Oldenburg berechnet werden.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind 90% des Mietpreises zu zahlen, wenn es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Das gilt auch bei Nichtanreise. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch des Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - möglichen finanziellen Verlust ersetzt bekommen - empfehlen wir die Absicherung bei einer entsprechenden Versicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Anreise und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag ab 14.30 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss sie bis 10 Uhr geräumt sein.
Bei Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung/das Haus, nebst Inventar ist besenrein zu übergeben.
Die Ferienwohnung/-haus sowie die Einrichtung sind pfleglich und schonend zu behandeln. Die Ferienwohnung darf nur mit den angegebenen Personen bewohnt werden. Für die Benutzung der Wohnung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Gast ist verpflichtet, uns aufgetretene Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Er kann nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.
Er ist verpflichtet Schäden, die während er Mietzeit durch sein Verschulden oder das seiner Begleiter entstehen, zu ersetzten. Der Gast übernimmt die Haftung für schuldunfähige Kinder.
Ihm obliegt der Beweis für fehlendes Verschulden.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Kosten für verursachte Schäden sind zu erstatten. Beseitigung von überdurchschnittlicher Verschmutzung stellen wir separat in Rechnung.
Die Mitnahme von Tieren in den Wohnungen und Häusern ist grundsätzlich vorher mit uns abzusprechen. Sind Schäden durch die Tieren entstanden, haftet der Mieter dafür und hat den Schaden unverzüglich zu begleichen.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Auch bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen naturbedingte und örtliche Begebenheiten wird nicht gehaftet. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Fahrgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Eltern haben die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haften dafür.
Fotos und Texte auf der Website bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100 % Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel ) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
8. Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird deutsches Recht vereinbart.
Gerichtsstand für jegliche Auseinandersetzungen ist Varel.